Nebenkosten

Wichtige Informationen für Sie zu Ihren Nebenkosten und der Energieausweispflicht.

Nebenkosten beim Immobilienkauf
Im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf entstehen Ihnen neben der Vermittlungsprovision weitere Kosten. Diese sind teils gesetzliche Steuern (Grunderwerbsteuer 3,5%) und Gebühren (Grundbucheintragungsgebühr 1,1%) geregelt, teils entstehen Sie durch Hinzuziehung von Dritten zur Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung, die einer Vereinbarung bedürfen. Auch Übernahmen von Förderungen sind teilweise mit Kosten verbunden. Bei Grundstücken sind insbesondere Aufschließungskosten und Anschlusskosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon, Fernwärme, etc.) zu beachten.

Aus unserer Erfahrung heraus bewegen sich die Nebenkosten in der Regel (Stand Juni 2014) bei gleicher weiterer Nutzung zwischen 10% (ab ca. 150.000 €)  und 15% (unter ca. 50.000 €)  des Kaufpreises und können im Einzelfall abweichen. Bei Grundstücksentwicklung fallen je nach Gemeinde unterschiedliche zusätzliche Kosten an. Bei Hypothekardarlehen erhöhen sich die Nebengebühren um zumindest 1,2%  der Eintragungssumme (Grundbucheintragungsgebühr), Kosten der Urkundenerrichtung, Barauslagen und allfällige Schätzungskosten laut Sachverständigentarif.

Nebenkosten beim Immobilienverkauf
Gewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen der Immobilienertragssteuer. Derzeit 30%. Ausnahmen kennt Ihr Steuerberater.

Nebenkosten bei Immobilienmiete:
Im Zusammenhang mit der Immobilienmiete entstehen Ihnen neben der Vermittlungsprovision weitere Kosten. Diese sind teils gesetzliche Gebühren (Vergebührung 1% des auf die Vertragsdauer anfallenden Bruttomietzinses, maximal aber des 18-fachen Jahresbruttomietzinses, bei Wohnungen und bei unbefristeter Vertragsdauer maximal des 3-fachen Jahresbruttomietzinses), Kosten für die Vertragserrichtung.

Nebenkosten bei Immobilienpacht:
Im Zusammenhang mit der Immobilienpacht entstehen Ihnen neben der Vermittlungsprovision weitere Kosten. Diese sind teils gesetzliche Gebühren (Vergebührung 1% des auf die Vertragsdauer anfallenden Bruttopachtzinses, bei unbefristeter Vertragsdauer maximal des 3-fachen Jahresbruttopachtzinses), Kosten für die Vertragserrichtung.

Energieausweispflicht:
Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 haben Sie als  Eigentümer bei Verkauf/Vermietung/Verpachtung eines Gebäudes/Nutzungsobjektes dem Käufer/Mieter/Pächter spätestens rechtzeitig zu einer Vertragserklärung (z.B. Angebot) einen maximal 10 Jahre alten Energieausweis oder dessen vollständige Kopie vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages auszuhändigen. Bei Nichteinhaltung können Ihnen gegenüber daraus Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Verbesserung, Preisminderung/Wandlung entstehen.

Ausnahmen bei folgenden Gebäuden: Nur frostsicher gehalten, rein religiös genutzt, frei stehende unter 50m² Nutzfläche, nur saisonal genutzt, spätestens 3 Jahre nach Kauf abgerissen, nur provisorisch für max. 2 Jahre genutzt, überwiegend durch Abwärme temperiert.